Kaufvertrag und Abwicklung

Sie haben sich für die Immobilie Ihrer Wahl entschieden, wie geht es nun weiter?

Nach dem Vorliegen der unwiderruflichen Finanzierungszusage Ihres Kreditinstitutes und ggf. des Eigenkapitalnachweises kann der Kaufvertragsentwurf bei einem Notariat Ihrer Wahl in Auftrag gegeben werden. Hiermit beginnt für Sie der kostenpflichtige Teil der Angelegenheit. (Leider verlangen bereits einige Banken diesen Vertragsentwurf bevor Sie darüber entscheiden, ob sie gewillt sind, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten. Darauf sollten Sie sich nach Möglichkeit nicht einlassen.)

Der Kaufvertragsentwurf geht allen Beteiligten rechtzeitig zu sodass ausreichend Zeit bleibt, diesen gemeinsam zu lesen und Änderungs- oder Ergänzungswünsche zu besprechen und das „Juristendeutsch“ erklärt zu bekommen. Gern stehe ich Ihnen hier zur Seite! Selbst während des Beurkundungstermins besteht die Möglichkeit dem Notar noch die eine oder andere Frage zu stellen (natürlich sollte das aber nicht den Rahmen sprengen).

Die Beurkundung besteht darin, dass der Notar den Kaufvertrag vor allen Beteiligten verliest. Im Anschluss daran wird der Vertrag von der Verkäufer-, Käuferpartei und dem Notar unterzeichnet.

Der Kaufvertrag (gebunden und gesiegelt) wird vom Notariat dann an die beteiligten Parteien verschickt. Zeitgleich werden die Abschriften an das Grundbuchamt (Eintragung der Auflassungsvormerkung / Reservierung für den Käufer), die Stadt bzw. Gemeinde (zur Erteilung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung), das Finanzamt (zur Erhebung der Grunderwerbsteuer und nach deren Zahlung Ausstellen der Unbedenklichkeitsbescheinigung) und den Finanzierungsgläubiger des Käufers versendet.

Da sich die finanzierende Bank in das Grundbuch eintragen lässt, müssen Sie nun noch einmal für die Bestellung der Grundschuld zum Notar.

Der ganze Werdegang dauert im Normalfall ca. 4 – 6 Wochen. Danach ist der Kaufpreis fällig. Natürlich gibt es Zeiten, in denen die Formalitäten (z. B. bedingt durch Urlaubszeit oder Feiertage) auch etwas länger dauern können. Auch kommt es darauf an, ob die Übergabe der Immobilie und somit auch die Kaufpreiszahlung vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt (genau im Kaufvertrag festgehalten) erfolgen soll.

In der Regel werden die Schlüssel nach Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Eigentümers übergeben. Der Käufer nimmt dann zwar die Immobilie in Besitz ist zu diesem Zeitpunkt aber noch kein Eigentümer. Hierzu muss der Notar erst die Umschreibung des Eigentums beantragen. Dieses kann er aber nur tun, wenn der Verkäufer ihm den vollständigen Eingang des Kaufpreises schriftlich mitteilt und der Käufer auch die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt gezahlt hat. Erfahrungsgemäß müssen Sie für die Eigentumsumschreibung bzw. den Erhalt der Umschreibungsbenachrichtigung nochmals ca. 2 Wochen einplanen.